Ambulante Vorsorgeleistung
als Pflichtleistung der Krankenkassen
Gute Nachrichten für Bad Birnbach: Die „ offene Badekur“ kommt zurück!
Diese Nachricht sorgt für ein gutes Stück Zuversicht: Im Juni kehrt die „offene Badekur“ als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück. Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, durch die sowohl ambulante Badekuren, als auch stationäre Vorsorgeleistungen wieder bezahlt werden müssen. Ein Geschenk für alle Beteiligten: Die Krankenkassen investieren wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten, Thermalbäder oder Massagen können kostenlos in Anspruch genommen werden und Bad Birnbach und die Rottal Terme können sich wieder ganz auf die alte Stärke zurückbesinnen: Auf das heilkräftige Bad Birnbacher Heilwasser aus der Chrysanti- und Konradsquelle.
AMBULANTE VORSORGELEISTUNG in anerkannten Kurorten SGB V § 23 Abs. 2
Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Sie den Kurort und die Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt frei wählen. Ambulante Vorsorgeleistungen dienen der Krankheitsverhütung oder sollen eine Verschlimmerung von Krankheiten verhindern. Früher war diese Kurform auch unter dem Namen "ambulante Badekur" bekannt.
Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten, d. h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, gewähren manche Kassen einen Zuschuss (die Höhe dessen erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse). Die Gebühr für das Verordnungsblatt beträgt 10 €.
Tipps zur ambulanten Vorsorgeleistung (Badekur) in Bad Birnbach
Bevor Sie einen Kurantrag stellen, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Beschwerden
Ihre Beschwerden müssen ärztlich diagnostiziert und die dazugehörigen Symptome beschrieben sein.
Behandlung am Wohnort
Eine vorausgegangene Behandlung am Wohnort muss bereits erfolgt sein. Ärztlich verordnete Behandlungen und Maßnahmen mit physikalischer Therapie (z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Funktionstraining) am Wohnort sollten etwa innerhalb der letzten sechs bis zehn Monate erfolgt sein. Zeigt sich keine erkennbare Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes, so sind die physikalischen / ambulanten Maßnahmen am Wohnort „ausgeschöpft“. Erst jetzt sollten Sie den Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung stellen, das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Begründung
Um eine Verschlimmerung der bestehenden Beschwerden zu vermeiden sowie zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und Verhütung weiterer Krankheiten ist aus ärztlicher Sicht eine ambulante Vorsorgeleistung dringend erforderlich.
- Die ambulanten Maßnahmen sowie die physikalischen Behandlungen am Wohnort sind ausgeschöpft.
- Bei bestehender chronischer Krankheit sollte die Schädigung (z. B. LWS-/ HWS-Syndrom) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen (z. B. Einschränkung der Beweglichkeit, Schmerzlinderung) im Kurantrag aufgeführt werden.
- Risikofaktoren wie z. B. Bluthochdruck, Übergewicht / Fehlernährung, Stress, Bewegungsmangel sollten ebenfalls im Kurantrag vermerkt werden.
Wir im ländlichen Bad bieten auch eine OnkoTrainKur an.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier